Wissen für die Planung · Radon

Radon­vorsorge­gebiete in Deutschland

Sechs Bundesländer haben Gebiete festgelegt, in denen besonders häufig zu viel Radon in Gebäuden zu erwarten ist. Dort gilt für Arbeitsplätze im Erd- und Kellergeschoss eine Messpflicht. Hier stehen alle Gemeinden, die Pflichten und die Fristen.

6Bundesländer mit Radonvorsorgegebieten
199Gemeinden und gemeindefreie Gebiete
300 Bq/m³Referenzwert im Jahresmittel
18 MonateFrist für die Messung

Was ein Radonvorsorgegebiet ist

§ 121 Strahlenschutzgesetz

Die Länder legen per Allgemeinverfügung die Gebiete fest, in denen in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen zu erwarten ist, dass das Jahresmittel der Radonkonzentration den Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter überschreitet.

Beträchtlich heißt nach der Strahlenschutzverordnung: Auf mindestens 75 Prozent der Fläche eines Gebiets wird der Referenzwert in mindestens 10 Prozent der Gebäude überschritten. Festgelegt wird entlang der Verwaltungsgrenzen, in der Praxis je Gemeinde. Grundlage sind unter anderem geologische Daten und Messungen der Radonkonzentration in der Bodenluft.

Die Festlegungen gelten seit Ende 2020 bzw. 2021 und sind mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. Rechtlich maßgeblich ist allein die Bekanntmachung des jeweiligen Landes; die Übersicht des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) und diese Liste dienen der Orientierung.

Wer messen muss

§ 127 Strahlenschutzgesetz
Im VorsorgegebietArbeitsplätze im Erd- oder KellergeschossWer für einen Arbeitsplatz in einem Innenraum verantwortlich ist, muss messen lassen, wenn der Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes in einem Radonvorsorgegebiet liegt.
ÜberallBestimmte ArbeitsfelderUnabhängig vom Gebiet: untertägige Bergwerke, Schächte und Höhlen einschließlich Besucherbergwerken, Radonheilbäder und -stollen sowie Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.
Frist18 MonateDie Messung muss innerhalb von 18 Monaten erfolgt sein – nach Festlegung des Gebiets und Aufnahme der Tätigkeit am Arbeitsplatz. Die Behörde kann die Frist um höchstens sechs Monate verlängern.
ErneutNach ÄnderungenWird am Arbeitsplatz etwas geändert, das die Radonkonzentration über den Referenzwert bringen kann, ist erneut zu messen. Die Behörde kann Messungen auch für andere Arbeitsplätze anordnen.

Die Ergebnisse sind aufzuzeichnen und den betroffenen Beschäftigten sowie dem Betriebs- oder Personalrat unverzüglich mitzuteilen.

Messung, Maßnahmen, Anmeldung

Der Ablauf in fünf Schritten
SchrittWas zu tun istFristGrundlage
1 MessenMessung über insgesamt zwölf Monate an repräsentativen Messorten. Die Messgeräte kommen von einer vom BfS anerkannten Stelle und werden in der Regel dort ausgewertet.18 Monate§ 127 StrlSchG, § 155 StrlSchV
2 HandelnLiegt das Jahresmittel über 300 Bq/m³, sind Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen, etwa Lüftung, Abdichtung oder Absaugung.unverzüglich§ 128 Abs. 1 StrlSchG
3 ÜberprüfenDen Erfolg der Maßnahmen durch eine erneute Messung prüfen und das Ergebnis aufzeichnen.30 Monate ab Bekanntwerden§ 128 Abs. 2 StrlSchG
4 AnmeldenLiegt der Wert danach noch immer über dem Referenzwert, ist der Arbeitsplatz bei der zuständigen Behörde anzumelden.unverzüglich§ 129 StrlSchG
5 AbschätzenAbschätzung der Exposition der Beschäftigten. Kann die effektive Dosis 6 Millisievert im Jahr überschreiten, gelten die Regeln des beruflichen Strahlenschutzes.6 Monate nach Anmeldung§§ 130, 131 StrlSchG

Neubauten im Vorsorgegebiet

§ 123 StrlSchG, § 154 StrlSchV

Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, muss den Zutritt von Radon aus dem Baugrund verhindern oder erheblich erschweren. Außerhalb der Vorsorgegebiete gilt diese Pflicht mit dem Feuchteschutz nach den anerkannten Regeln der Technik als erfüllt. Im Radonvorsorgegebiet gilt die Pflicht als erfüllt, wenn mindestens eine weitere Maßnahme hinzukommt, zum Beispiel eine Absaugung unter der Bodenplatte oder an Randfugen, eine gezielte Beeinflussung der Druckverhältnisse oder radondichte Materialien. Auch bei Sanierungen, die den Luftwechsel deutlich verringern, etwa durch neue Fenster, soll der Radonschutz mitbedacht werden.

Alle Radonvorsorgegebiete nach Bundesland

Stand der Ausweisungen: 15.06.2021

Zusammengestellt aus der Übersicht des BfS, die auf den Bekanntmachungen der Länder beruht. In Bayern sind einige Einträge gemeindefreie Gebiete. Verbindlich ist die Bekanntmachung des Landes, verlinkt jeweils am Bundesland.

Baden-Württemberg · Bayern · Niedersachsen · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Thüringen

Baden-Württemberg · 29 Einträge

Bekanntmachung des Landes →
LandkreisGemeinden
Breisgau-HochschwarzwaldBollschweil, Horben, Münstertal, Oberried, Schluchsee
LörrachAitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Kleines Wiesental, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental
OrtenaukreisGutach (Schwarzwaldbahn)
RottweilLauterbach, Schiltach
Schwarzwald-Baar-KreisSchonach
WaldshutDachsberg, Häusern, Herrischried, Ibach, Rickenbach, Sankt Blasien, Todtmoos

Bayern · 26 Einträge

Bekanntmachung des Landes →
LandkreisGemeinden
Wunsiedel i. FichtelgebirgeArzberg, Bad Alexandersbad, Höchstädt i. Fichtelgebirge, Hohenberg a.d. Eger, Kaiserhammer Forst-Ost, Kirchenlamitz, Marktleuthen, Marktredwitz, Martinlamitzer Forst-Süd, Meierhöfer Seite, Nagel, Neubauer Forst-Süd, Röslau, Schirnding, Schönwald, Selb, Thiersheim, Thierstein, Tröstau, Tröstauer Forst-Ost, Tröstauer Forst-West, Vordorfer Forst, Weißenstadt, Weißenstadter Forst-Nord, Weißenstadter Forst-Süd, Wunsiedel

Niedersachsen · 3 Einträge

Bekanntmachung des Landes →
LandkreisGemeinden
GoslarGoslar, Clausthal-Zellerfeld, Braunlage

Sachsen · 107 Einträge

Bekanntmachung des Landes →
LandkreisGemeinden
ErzgebirgskreisAmtsberg, Annaberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema, Auerbach, Bärenstein, Bockau, Börnichen/Erzgeb., Breitenbrunn/Erzgeb., Burkhardtsdorf, Crottendorf, Deutschneudorf, Drebach, Ehrenfriedersdorf, Eibenstock, Elterlein, Gelenau/Erzgeb., Geyer, Gornau/Erzgeb., Großolbersdorf, Großrückerswalde, Grünhain-Beierfeld, Grünhainichen, Heidersdorf, Johanngeorgenstadt, Jöhstadt, Königswalde, Lauter-Bernsbach, Marienberg, Mildenau, Oberwiesenthal, Olbernhau, Pockau-Lengefeld, Raschau-Markersbach, Scheibenberg, Schlettau, Schneeberg, Schönheide, Schwarzenberg/Erzgeb., Sehmatal, Seiffen/Erzgeb., Stollberg/Erzgeb., Stützengrün, Tannenberg, Thalheim/Erzgeb., Thermalbad Wiesenbad, Thum, Wolkenstein, Zschopau, Zschorlau
MittelsachsenAugustusburg, Bobritzsch-Hilbersdorf, Brand-Erbisdorf, Dorfchemnitz, Eppendorf, Flöha, Frauenstein, Freiberg, Großhartmannsdorf, Halsbrücke, Leubsdorf, Lichtenberg/Erzgeb., Mulda/Sa., Neuhausen/Erzgeb., Oberschöna, Oederan, Rechenberg-Bienenmühle, Sayda, Weißenborn/Erzgeb.
Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeAltenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Dippoldiswalde, Dorfhain, Freital, Glashütte, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgeb., Klingenberg, Kreischa, Liebstadt, Tharandt
VogtlandkreisAdorf/Vogtl., Auerbach/Vogtl., Bad Brambach, Bad Elster, Bergen, Eichigt, Ellefeld, Falkenstein/Vogtl., Grünbach, Klingenthal, Lengenfeld, Markneukirchen, Mühlental, Muldenhammer, Neustadt/Vogtl., Rodewisch, Schöneck/Vogtl., Steinberg, Theuma, Treuen, Werda
ZwickauCrinitzberg, Hartmannsdorf b. Kirchberg, Hirschfeld, Kirchberg, Langenweißbach, Wilkau-Haßlau

Sachsen-Anhalt · 15 Einträge

Bekanntmachung des Landes →
LandkreisGemeinden
HarzFalkenstein/Harz, Harzgerode, Ilsenburg (Harz), Oberharz am Brocken, Thale, Wernigerode
Mansfeld-SüdharzAllstedt, Arnstein, Hettstedt, Lutherstadt Eisleben, Mansfeld, Sangerhausen, Südharz, Goldene Aue, Mansfelder Grund-Helbra

Thüringen · 19 Einträge

Bekanntmachung des Landes →
LandkreisGemeinden
Altenburger LandPosterstein
GothaLuisenthal, Tambach-Dietharz/Thür. Wald
GreizKauern, Korbußen, Paitzdorf, Ronneburg
HildburghausenMasserberg, Schleusegrund
Ilm-KreisElgersburg, Großbreitenbach, Ilmenau
Saalfeld-RudolstadtGräfenthal, Katzhütte, Schwarzatal
Schmalkalden-MeiningenFloh-Seligenthal, Oberhof
SonnebergGoldisthal
WartburgkreisRuhla
Ohne Radonvorsorgegebiete. Die übrigen zehn Länder haben keine Gebiete festgelegt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein. Auch dort gilt die Messpflicht für die genannten Arbeitsfelder, und erhöhte Werte sind in einzelnen Gebäuden möglich.

Wo eine Dauermessung hilft

Zwischen den Pflichtmessungen

Die gesetzliche Messung liefert nach zwölf Monaten einen Jahresmittelwert. Ob eine Lüftung oder Abdichtung wirkt, zeigt sie erst mit der nächsten Pflichtmessung – bis zu 30 Monate später.

Für die Pflichtmessung zählen nur Geräte einer vom BfS anerkannten Stelle, passive Detektoren ebenso wie elektronische Messgeräte. Eine eigene Dauermessung ersetzt sie nicht, zeigt aber im laufenden Betrieb, wann die Werte steigen und ob eine Maßnahme greift, und kann die Lüftung über die Gebäudeautomation ansteuern. Der EnoSense® RADON liefert dafür alle 10 Minuten einen Messwert per Funk.

Häufige Fragen

5 Fragen

Wie finde ich heraus, ob ein Standort im Radonvorsorgegebiet liegt?

In der Liste auf dieser Seite oder in der Karte des Bundesamts für Strahlenschutz nach der Gemeinde suchen. Verbindlich ist die Bekanntmachung des Landes; bei Zweifeln gibt die Landesbehörde Auskunft.

Muss man außerhalb eines Radonvorsorgegebiets messen?

Nur an Arbeitsplätzen in bestimmten Arbeitsfeldern wie Wasserwerken, Bergwerken oder Radonheilbädern, oder wenn die Behörde es anordnet. Erhöhte Werte kommen aber auch außerhalb vor; eine freiwillige Messung schafft Klarheit.

Gilt die Messpflicht auch für Büros im Obergeschoss?

Im Radonvorsorgegebiet betrifft die Pflicht Arbeitsplätze im Erd- und Kellergeschoss. Für höhere Etagen besteht sie nur, wenn das Arbeitsfeld darunter fällt oder die Behörde sie anordnet.

Was passiert, wenn der Referenzwert überschritten wird?

Es sind unverzüglich Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen und deren Erfolg innerhalb von 30 Monaten durch eine Messung zu prüfen. Bleibt der Wert darüber, ist der Arbeitsplatz bei der Behörde anzumelden und die Exposition abzuschätzen.

Wann werden die Radonvorsorgegebiete überprüft?

Das Strahlenschutzgesetz verlangt eine Überprüfung mindestens alle zehn Jahre. Die meisten Festlegungen gelten seit Ende 2020 bzw. Mitte 2021.

Stand der Angaben: 03.10.2026. Quellen: Strahlenschutzgesetz §§ 121 bis 131 und Anlage 8; Strahlenschutzverordnung §§ 153 bis 155; Bundesamt für Strahlenschutz, Übersicht der Radon-Vorsorgegebiete (Stand der Ausweisungen 15.06.2021); Bekanntmachungen der Länder. Die Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt und ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich sind der Wortlaut der geltenden Fassung und die Bekanntmachungen der Länder.

Messen Sie im Radonvorsorgegebiet?

Nennen Sie uns Standort, betroffene Räume und Zielsystem. Sie bekommen einen Vorschlag für die Dauermessung, eine Liste mit Bestellnummern und ein Angebot.