Radon am Arbeitsplatz und im Gebäude
Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das aus dem Boden in Gebäude eindringt. Für Arbeitsplätze nennt das Strahlenschutzgesetz einen Referenzwert und verlangt in bestimmten Fällen eine Messung. Was davon Ihre Planung betrifft.
Was das Gesetz verlangt
StrahlenschutzgesetzDas Strahlenschutzgesetz nennt für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze einen Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter, gemittelt über ein Kalenderjahr. Das ist ausdrücklich kein Grenzwert: Wird er überschritten, sind Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen. Bleibt die Konzentration danach darüber, ist der Arbeitsplatz der zuständigen Behörde anzumelden und die Exposition der Beschäftigten zu ermitteln.
Eine Messpflicht besteht nicht überall. Sie trifft Arbeitsplätze im Keller- und Erdgeschoss in den Gebieten, die ein Bundesland als Radonvorsorgegebiet festgelegt hat, sowie unabhängig vom Gebiet bestimmte Arbeitsfelder wie Wasserwerke, untertägige Anlagen, Schaubergwerke und Radonheilbäder. Zu messen ist innerhalb von 18 Monaten nach Beginn der Tätigkeit oder nach Festlegung des Gebiets.
Für die Planung heißt das zweierlei: Erstens entscheidet die Lage des Gebäudes darüber, ob überhaupt gemessen werden muss. Zweitens entscheidet die Etage darüber, welche Räume betroffen sind. Beides steht vor der Geräteauswahl, nicht danach.
Jahresmessung ist keine Überwachung
Zwei verschiedene FragenDie gesetzlich vorgesehene Messung arbeitet mit passiven Kernspurdetektoren, die zwölf Monate im Raum hängen und danach in einer anerkannten Stelle ausgewertet werden. Ergebnis ist eine einzige Zahl: der Jahresmittelwert. Sie beantwortet die Frage, ob eine Handlungspflicht besteht.
Sie beantwortet nicht die Frage, ob eine Maßnahme wirkt. Die Radonkonzentration schwankt im Tages- und Jahresverlauf erheblich: nachts und in der Heizperiode höher, bei laufender Lüftung deutlich niedriger. Ein Jahresmittel von 280 Bq/m³ kann aus ruhigen Tagen und einzelnen sehr hohen Nächten entstehen.
Eine kontinuierliche Messung zeigt diesen Verlauf. Sie macht sichtbar, wann die Werte steigen, ob eine geänderte Lüftungsstrategie greift und ob eine bauliche Maßnahme das gebracht hat, was sie sollte. Die beiden Verfahren ersetzen einander nicht: Die Jahresmessung erfüllt die Pflicht, die Dauermessung führt den Betrieb.
Was der Sensor dafür können muss
GeräteauswahlDer EnoSense® RADON misst mit einer Impuls-Ionisationskammer und deckt den Bereich von 7,4 bis 3.696 Bq/m³ ab, also ein Vielfaches des Referenzwerts. Temperatur und relative Luftfeuchte misst er mit, weil beide für die Bewertung einer Lüftungsmaßnahme gebraucht werden.
Anders als die meisten Sensoren im Programm arbeitet er nicht mit Batterie. Die Ionisationskammer braucht dauerhaft Energie; versorgt wird das Gerät über Power over Ethernet oder 12 bis 48 Volt Gleichspannung. Das ist bei der Elektroplanung zu berücksichtigen, während die Messwerte selbst per EnOcean-Funk gehen.
Der Betriebstemperaturbereich liegt bei +10 bis +50 Grad Celsius. Für unbeheizte Keller ist das die Grenze, die vor der Ausschreibung zu prüfen ist.
Radon im Gebäude dauerhaft überwachen
Das MesskonzeptDie Jahresmessung beantwortet, ob gehandelt werden muss. Die Dauermessung zeigt, ob das, was getan wurde, wirkt – und sie meldet, wenn die Werte steigen. Ein Messkonzept dafür beantwortet vier Fragen.
Was das für Ihre Ausschreibung heißt
8 Punkte- Messgröße und Einheit benennen: Radon-222-Aktivitätskonzentration in Bq/m³.
- Trennen, ob die gesetzliche Jahresmessung Teil des Auftrags ist oder getrennt vergeben wird.
- Räume im Keller- und Erdgeschoss zuerst erfassen, mit Raumnummer und Nutzung.
- Versorgung festlegen: PoE oder 12 bis 48 V DC, keine Batterievariante.
- Schwellen und Meldeweg festlegen: ab welchem Wert wird an welches System gemeldet.
- Aufzeichnung verlangen: Messwerte mit Zeitstempel, Aufbewahrungsdauer, Ausgabeformat.
- Betriebstemperatur des Aufstellorts prüfen, Untergrenze +10 °C.
- Anforderungen an die Kalibrierung des Messgeräts klären: Werkskalibrierung, Nachweis und Intervall gehören in die Leistungsbeschreibung, wenn die Messung gegenüber einer Behörde gelten soll.
Häufige Fragen zur Radon-Überwachung
5 FragenErsetzt eine Dauermessung die gesetzliche Jahresmessung?
Nein. Die Jahresmessung mit passiven Detektoren und Auswertung in einer anerkannten Stelle erfüllt die Pflicht nach dem Strahlenschutzgesetz. Die Dauermessung ergänzt sie: Sie zeigt den Verlauf und belegt, ob Maßnahmen wirken.
Wie oft misst ein Radonsensor?
Der EnoSense® RADON liefert alle 10 Minuten einen neuen Messwert, als gleitenden Mittelwert über 60 Minuten, und überträgt ihn per EnOcean-Funk.
Wie viele Radonsensoren braucht ein Gebäude?
Einen je Raum, für den eine Aussage gelten soll, beginnend mit den Arbeitsräumen im Keller- und Erdgeschoss. Für ein konkretes Gebäude rechnen wir die Zahl anhand des Grundrisses durch.
Kann die Radonmessung die Lüftung steuern?
Ja, über die Gebäudeautomation: Das Gateway gibt die Werte per MQTT oder Modbus TCP weiter, dort wird bei Überschreiten einer Schwelle die Lüftung angefahren und eine Meldung ausgelöst.
Braucht der Radonsensor eine Stromversorgung?
Ja. Die Ionisationskammer braucht dauerhaft Energie; versorgt wird der Sensor über Power over Ethernet oder 12 bis 48 V DC. Die Messwerte gehen per Funk, eine Datenleitung ist nicht nötig.
Stand der Angaben: 02.10.2026. Regulatorische Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Wortlaut der jeweils geltenden Fassung.
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27.06.2017, Teil 4 Kapitel 2, §§ 121 bis 132 (Referenzwert, Messpflicht, Anmeldung).
- Bundesamt für Strahlenschutz, Informationen zu Radon an Arbeitsplätzen.
- Technische Daten aus dem Datenblatt EnoSense® RADON, Bestell-Nr. 12904.
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